Ordnung & Aufbewahrung

Kontoauszüge aufbewahren: Fristen, Formate und sichere Vernichtung

Wie lange Sie Kontoauszüge behalten, in welcher Form und wie Sie sie danach sicher vernichten.

Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir

Kurz beantwortet

Privatleute müssen Kontoauszüge nicht gesetzlich aufbewahren; Sparkasse und ING empfehlen 3 Jahre wegen der Verjährung nach § 195 BGB. Selbstständige bewahren sie als Buchungsbelege 8 Jahre auf (§ 147 AO). Digitale PDF-Auszüge gelten als gleichwertig, wenn sie unverändert bleiben. Papier vernichten Sie danach mit mindestens Stufe P-4.

Inhalt
  1. Müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
  2. Welche Fristen gelten für Selbstständige?
  3. Digital oder auf Papier aufbewahren?
  4. Wann sollten Sie Kontoauszüge länger behalten?
  5. Wie vernichten Sie Kontoauszüge sicher?
  6. Checkliste: Kontoauszüge richtig aufbewahren und vernichten
  7. Zwei Sonderfälle aus der Praxis

Der Kontoauszug ist das unscheinbarste und zugleich aufschlussreichste Dokument im Haushalt. Er zeigt, wo Sie wohnen, wo Sie arbeiten, bei wem Sie versichert sind, welche Ärzte Sie bezahlen und wofür Sie spenden. Genau deshalb stellen sich zwei Fragen: Wie lange muss oder sollte man ihn aufheben, und wie wird er danach so vernichtet, dass niemand ihn rekonstruieren kann? Dieser Artikel beantwortet beides für Privatleute und für Selbstständige, unterscheidet zwischen Papier und digitalem Auszug und endet mit einer Checkliste.

Müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?

Privatpersonen müssen Kontoauszüge in der Regel nicht gesetzlich aufbewahren, sollten es aber drei Jahre lang tun. Die Sparkasse formuliert es so: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfehle es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren, weil sie Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge oder Onlinekäufe im Streitfall belegen. Die ING nennt denselben Zeitraum und begründet ihn mit der regelmäßigen Verjährungsfrist. Nach § 195 BGB beträgt sie drei Jahre, und sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Zahlung vom Frühjahr ist somit erst am 31. Dezember des dritten Folgejahres sicher verjährt.

Der Maßstab dahinter ist praktisch: Wenn Ihnen ein Gläubiger drei Jahre nach einer Zahlung eine Mahnung schickt, genügt ein Auszug, um sie zurückzuweisen. Ohne den Beleg müssten Sie die Zahlung auf anderem Weg nachweisen, bei der Bank nachbestellen oder im Zweifel noch einmal zahlen. Diese Absicherung kostet nur Platz im Ordner.

Wann längere Fristen für Privatleute gelten

Mehrere Ausnahmen verlängern die empfohlenen drei Jahre. Sie ergeben sich aus der Art der Zahlung und nicht aus der Kontoart:

AnlassAufbewahrungGrundlage
Allgemeine Zahlungsnachweise3 Jahre empfohlenVerjährung, § 195 BGB
Handwerker- und Bauleistungen am GrundstückRechnung 2 Jahre Pflicht§ 14b UStG
Steuerermäßigung für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungenbis der Steuerbescheid vorliegt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist§ 35a EStG
Mängelansprüche am Bauwerk5 Jahre sinnvoll§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Positive Überschusseinkünfte über 500.000 Euro im Kalenderjahr6 Jahre§ 147a AO
Fehlende Arbeitsverträge, etwa bei Minijobsbis zum RenteneintrittHinweis der Verbraucherzentrale

Besonders der letzte Punkt wird häufig übersehen. Die Verbraucherzentrale rät, bei fehlenden Arbeitsverträgen die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen oder die Kontoauszüge bis zum Renteneintritt aufzuheben. Sie belegen dann die Gehaltseingänge, wenn die Rentenversicherung später Lücken im Versicherungsverlauf feststellt. Wer für Handwerkerleistungen die Steuerermäßigung nutzt, braucht nach § 35a EStG zwingend eine Rechnung und den Beweis, dass auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Der Kontoauszug ist hier also steuerrelevant, nicht nur Nachweis.

Welche Fristen gelten für Selbstständige?

Für Selbstständige sind Kontoauszüge Buchungsbelege, und für diese gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Der Gesetzestext lautet in § 147 Abs. 3 AO: Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 4, also Buchungsbelege, sind acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre. Das Handelsgesetzbuch übernimmt dieselben Fristen in § 257 Abs. 4. Die Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

In der Praxis finden Sie bei Banken und in älteren Ratgebern noch die Angabe von zehn Jahren für Geschäftskonten. Sie stammt aus der Zeit, bevor die Frist für Buchungsbelege gekürzt wurde. Wer die längere Frist einhält, macht nichts falsch, muss aber auch nichts länger aufheben als das Gesetz verlangt. Zwei Punkte sollten Sie dennoch im Blick behalten:

  • Die Frist läuft nicht, solange die Steuer noch festgesetzt werden kann. Nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO endet die Aufbewahrung nicht, wenn die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft. Bei laufender Betriebsprüfung oder offenem Einspruch bleibt der Auszug im Ordner.
  • Mischkonten sind riskant. Wer privat und geschäftlich über dasselbe Konto zahlt, sollte den gesamten Auszug nach den strengeren Regeln behandeln. Ein getrenntes Geschäftskonto vereinfacht Aufbewahrung und Vernichtung erheblich.

Auch Vermieter sollten ihre Fristen kennen. Die Verbraucherzentrale führt für private Vermieter und Eigentümer eine Aufbewahrung von sechs Jahren für Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen und für Mietverträge auf. Die zugehörigen Zahlungsnachweise bewahren Sie sinnvollerweise gleich lang auf. Einen Gesamtüberblick über weitere Dokumentarten bietet unser Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen für Privatleute.

Digital oder auf Papier aufbewahren?

Der digitale Auszug ist dem Papierauszug gleichgestellt, wenn er unverändert, lesbar und jederzeit abrufbar bleibt. Die ING erklärt, digitale Kontoauszüge gälten als Nachweis, wenn der Kontoinhaber sie auf Richtigkeit geprüft habe und sie in einem unveränderbaren PDF-Format vorlägen. Ein Ausdruck sei dagegen nur eine Kopie, deshalb sollte die digitale Datei nicht vor Fristende gelöscht werden. Für Unternehmer regelt § 147 Abs. 2 AO, dass Unterlagen als Wiedergabe auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung genügen und jederzeit lesbar gemacht werden können.

KriteriumPapierauszugDigitaler Auszug (PDF)
Beweiskrafthoch, Original in der Handhoch, wenn unveränderbar und geprüft
Zugriffjederzeit im Ordnerim Online-Postfach, solange die Bank ihn vorhält
PlatzbedarfOrdner, wächst jedes Jahrkaum
RisikoEinbruch, Wasserschaden, PapiermüllKontoschließung, Datenverlust, Schadsoftware
VernichtungAktenvernichter, mindestens P-4sicheres Löschen der Datei und aller Sicherungen

Wichtig ist, sich nicht allein auf das Postfach der Bank zu verlassen. Die ING stellt elektronische Auszüge nach eigener Angabe etwa drei Jahre im Online-Postfach bereit und empfiehlt, sie herunterzuladen und zusätzlich auf einem separaten Medium wie einem USB-Stick zu sichern. Die Sparkasse gibt dagegen an, dass alle ins elektronische Postfach gelieferten Auszüge dort ohne zeitliche Begrenzung abrufbar bleiben. Die Unterschiede sind groß. Prüfen Sie daher in den Bedingungen Ihrer Bank, wie lange Auszüge verfügbar bleiben und was beim Kontowechsel oder bei einer Kündigung des Kontos mit dem Postfach geschieht. Nachbestellte Auszüge sind nach Angabe der Sparkasse kostenpflichtig, die Gebühren schwanken je nach Institut. Ein monatlicher Download in einen festen Ordner kostet dagegen nichts.

Tipp

Benennen Sie digitale Auszüge einheitlich, etwa nach dem Muster Bank, Konto, Jahr und Monat. So finden Sie bei Streit oder Steuerprüfung den passenden Auszug in Sekunden, und beim Aussortieren erkennen Sie sofort, welche Dateien das Fristende erreicht haben.

Wann sollten Sie Kontoauszüge länger behalten?

Behalten Sie Kontoauszüge über die Mindestfrist hinaus, wenn eine Angelegenheit noch offen ist. Dazu zählen ein laufender Rechtsstreit, ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid, strittige Forderungen, Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen, nicht abgeschlossene Garantiefälle oder eine Immobilienfinanzierung, bei der die Zahlungen nachzuweisen sind. Auch Erben sollten die Auszüge Verstorbener nicht vorschnell vernichten, denn sie dokumentieren Forderungen, Verträge und Abbuchungen, die erst im Lauf der Nachlassabwicklung auffallen.

Rechtskräftige Titel verjähren übrigens erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Wer als Schuldner einen Titel erfüllt hat, sollte den Zahlungsnachweis deshalb sehr lange aufheben und nicht nur drei Jahre.

Wie vernichten Sie Kontoauszüge sicher?

Kontoauszüge gehören nicht ungeschreddert in die Papiertonne, sondern in einen Aktenvernichter der Stufe P-4 oder höher. Der Grund liegt im Informationsgehalt: IBAN, Name, Anschrift, Arbeitgeber, Versicherungen, Arztrechnungen und Spenden an Parteien, Gewerkschaften oder Kirchen verraten viel über Ihr Leben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass Kriminelle im Papiermüll nach solchen Angaben suchen. Eine von der Fachzeitschrift CIO zitierte Untersuchung der Universität Freiburg fand in 1.135 untersuchten privaten Abfallbehältern unter anderem 540 Kontoauszüge, 519 Kreditkartenbelege, 210 Unterschriften sowie 40 PINs und TANs. Mehr zum Risiko lesen Sie im Beitrag zum Identitätsdiebstahl.

Warum P-4 für Kontoauszüge?

Die Norm DIN 66399 ordnet Papier in sieben Sicherheitsstufen. Kontoauszüge enthalten personenbezogene Daten und fallen damit mindestens in die Schutzklasse 2, für die die Stufen P-3 bis P-5 empfohlen werden. Als verbreitete Empfehlung für personenbezogene Daten gilt P-4. Die DSGVO nennt keine Stufe, sie verlangt nur eine angemessene Sicherheit. Bei P-4 darf kein Partikel größer als 160 mm² sein und kein Streifen breiter als 6 mm. Ein A4-Blatt hat 62.370 mm², geteilt durch 160 mm² ergibt das mindestens rund 390 Partikel pro Seite. Ein Jahr mit zwölf monatlichen Auszügen zu je zwei Seiten, also 24 Seiten, wird so in mindestens rund 9.360 Schnipsel zerlegt. Bei P-5 (höchstens 30 mm²) sind es rund 2.080 Partikel pro Seite, bei 24 Seiten rund 49.900. Wer die Beispielrechnung selbst anstellen möchte, findet die Formel im Glossar unter Partikel pro Blatt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt für personenbezogene Daten der Schutzklasse 2 grundsätzlich mindestens Stufe 4 und rät bei höheren Anforderungen zu P-5. Für private Kontoauszüge ist P-4 deshalb eine solide Untergrenze. Wer Konten mit sehr hohen Beträgen, Gesundheitsdaten oder Geschäftsgeheimnissen verwaltet, wählt besser P-5. Welche Geräte P-4 beherrschen und was sie unterscheidet, zeigt der Vergleich der Aktenvernichter der Stufe P-4.

Was gilt für digitale Auszüge?

Bei digitalen Auszügen reicht ein Klick auf „Löschen“ nicht aus. Das BSI beschreibt, dass der Papierkorb nur Verweise entfernt und die Daten oft erhalten bleiben. Sichern Sie digitale Auszüge deshalb verschlüsselt und löschen Sie sie nach Fristablauf mit einem Verfahren, das Daten überschreibt. Wie das bei Festplatten und SSDs funktioniert, erklärt unser Beitrag Festplatte sicher löschen. Vergessen Sie dabei keine Kopien: Download-Ordner, Cloud-Speicher, Backup-Medien und E-Mail-Anhänge enthalten dieselben Daten.

Checkliste: Kontoauszüge richtig aufbewahren und vernichten

  1. Legen Sie fest, ob Sie ausschließlich digital oder zusätzlich auf Papier arbeiten, und bleiben Sie dabei.
  2. Laden Sie digitale Auszüge monatlich als PDF herunter und speichern Sie sie an zwei getrennten Orten.
  3. Prüfen Sie den Auszug kurz auf Richtigkeit und markieren Sie steuerlich relevante Zahlungen.
  4. Trennen Sie Privat- und Geschäftskonto, wenn Sie selbstständig sind.
  5. Berechnen Sie das Fristende (31. Dezember des Auszugsjahres plus 3 Jahre als Privatperson, plus 8 Jahre als Selbstständiger) und notieren Sie es am Ordner oder im Dateinamen.
  6. Stellen Sie vor dem Vernichten sicher, dass keine Steuerprüfung, kein Streit und keine Rentenklärung offen ist.
  7. Schreddern Sie Papierauszüge mit mindestens P-4 und werfen Sie die Schnipsel ins Altpapier. Mehr dazu im Beitrag Geschreddertes Papier entsorgen.
  8. Löschen Sie digitale Auszüge samt Sicherungskopien nach dem Ablauf der Frist und leeren Sie den Papierkorb.

Zwei Sonderfälle aus der Praxis

Zwei Fragen tauchen in der Praxis immer wieder auf. Die erste: Darf man einzelne Zeilen schwärzen, statt den ganzen Auszug zu vernichten? Das ist möglich, aber unpraktisch: Ein geschwärzter Auszug verliert seinen Beweiswert, und Schwärzungen auf Papier lassen sich bei günstigem Licht oft noch lesen. Besser ist es, den vollständigen Auszug bis zum Fristende zu behalten und ihn dann zu vernichten. Die zweite: Reicht es, Auszüge mit dem Smartphone zu fotografieren? Als Gedächtnisstütze kann das für Privatleute genügen, für Selbstständige und für steuerliche Zwecke eher nicht, denn die Anforderungen an Lesbarkeit und Unveränderbarkeit sind höher. Außerdem liegen die Fotos dann oft ungeschützt in der Galerie oder in einer Cloud, und damit entsteht ein neues Datenrisiko, das Sie beim Vernichten nicht vergessen dürfen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Kontoauszüge als Privatperson aufbewahren?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sparkasse und ING empfehlen drei Jahre, weil die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre beträgt. Länger behalten Sie Auszüge, die für Handwerkerrechnungen mit Steuerermäßigung, Rentennachweise oder laufende Streitigkeiten wichtig sind.

Wie lange müssen Selbstständige Kontoauszüge aufbewahren?

Als Buchungsbelege acht Jahre nach § 147 Abs. 3 AO und § 257 Abs. 4 HGB, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Die Frist läuft nicht ab, solange die Steuer noch festgesetzt werden kann. Banken nennen teils noch zehn Jahre aus der Zeit vor der Verkürzung.

Reicht ein digitaler Kontoauszug als Nachweis?

Ja, wenn er unverändert als PDF vorliegt und von Ihnen geprüft wurde. Die ING weist darauf hin, dass ein Ausdruck nur als Kopie gilt und die Datei nicht vor Fristende gelöscht werden sollte. Sichern Sie Auszüge zusätzlich außerhalb des Bank-Postfachs, da Bereitstellungszeiten je nach Bank unterschiedlich sind.

Welche Sicherheitsstufe brauche ich für Kontoauszüge?

Kontoauszüge enthalten personenbezogene Daten und fallen in die Schutzklasse 2. Für Papier gilt dort P-4 als verbreitete Empfehlung. Bei besonders sensiblen Konten wählen Sie P-5. Die Stufen erklärt das Glossar unter Sicherheitsstufe.

Darf ich Kontoauszüge in den Altpapiercontainer werfen?

Das ist rechtlich nicht verboten, aber riskant. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt, dass Kriminelle im Papiermüll nach persönlichen Daten suchen. Schreddern Sie Auszüge deshalb vorher mit mindestens P-4 und entsorgen Sie erst das Schnittgut im Altpapier.

Quellen

  1. Sparkasse: Kontoauszüge aufbewahren
  2. ING: Kontoauszüge und Co. aufbewahren
  3. § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (gesetze-im-internet.de)
  4. § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen (gesetze-im-internet.de)
  5. § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist (gesetze-im-internet.de)
  6. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
  7. Verbraucherzentrale: Aufbewahrungspflichten – Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten?
  8. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tipps gegen Identitätsdiebstahl
  9. CIO: So vernichten Sie Daten und Datenträger richtig
  10. Landesbeauftragter für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern: Vernichtung von Datenträgern (Broschüre)
  11. BSI: Daten endgültig löschen
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