Kreditkarte, EC-Karte und Ausweis entsorgen: So geht es sicher
Wie Sie Bankkarten und Ausweise unbrauchbar machen und richtig abgeben, ohne Daten zu verschenken.

Datenschutz & Identität
Wie Täter an Ihre Daten kommen, was wirklich schützt und was Sie im Ernstfall als Erstes tun.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Kurz beantwortet
Identitätsdiebstahl liegt vor, wenn Dritte Ihre Personendaten nutzen, um in Ihrem Namen zu bestellen, Konten zu eröffnen oder Kredite aufzunehmen. Die Daten stammen aus Phishing, Datenlecks, gestohlenen Ausweisen, Briefkasten und Papiermüll. Schützen Sie sich mit Zwei-Faktor-Login, Datensparsamkeit und Schreddern; im Ernstfall zählen Beweise, Bank, Anzeige und SCHUFA.
Identitätsdiebstahl klingt nach Hackerangriff, beginnt aber oft ganz banal: mit einem Kontoauszug im Altpapier, einer Ausweiskopie im falschen Postfach oder einer gutgläubig beantworteten E-Mail. Die Täter brauchen keine perfekte Identität, es genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und eine Kontoverbindung. Damit bestellen sie auf Rechnung, schließen Verträge ab oder beantragen Ratenkredite. Dieser Artikel zeigt die typischen Wege, erklärt, was wirklich schützt, und liefert eine Schrittliste für den Ernstfall.
Identitätsdiebstahl bedeutet, dass Dritte persönliche Daten missbrauchen, um in fremdem Namen zu handeln. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt als Folgen unter anderem die Übernahme eines E-Mail-Kontos, gekaperte Profile in sozialen Netzwerken, Nachrichten im fremden Namen und den Zugriff auf Kreditkarte und Online-Banking. Finanziell besonders unangenehm ist die zweite Form: Täter nutzen Ihre Daten, um Ware auf Raten zu bestellen, und lassen die Rechnung bei Ihnen auflaufen.
Wie das konkret abläuft, beschreibt die SCHUFA an einem Fall mit falschen Wohnungsanzeigen. Die Betrüger veröffentlichten Inserate für Traumwohnungen und ließen sich von den Interessenten Ausweiskopien, SCHUFA-Auskünfte und Gehaltsnachweise schicken. Mit diesen Daten bestellten sie in Onlineshops teure Elektrogeräte per Ratenkauf, unter dem Namen und der Adresse der Opfer, aber mit erfundener Kontonummer. Die Raten wurden nie bezahlt, den Opfern drohen deshalb negative SCHUFA-Einträge, und in einem geschilderten Fall wurden die EC-Karte gesperrt und der Dispokredit gekündigt. Laut SCHUFA betraf der Betrug in diesem Fall mehr als 60 Personen.
Der Betrug ist selten sofort sichtbar. Die Opfer erfahren häufig erst von der Tat, wenn eine Mahnung, ein Inkassobrief oder eine abgelehnte Karte im Alltag auftaucht. Die SCHUFA weist außerdem darauf hin, dass Betroffene in der Beweispflicht sind: Sie müssen belegen, dass sie die Ware nicht bestellt haben, und das kann einige Wochen dauern. Je früher Sie den Missbrauch bemerken, desto kleiner ist der Schaden.
Täter nutzen digitale und analoge Wege gleichzeitig, und viele davon lassen sich mit einfachen Gewohnheiten schließen. Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Wege und nennt das jeweils wirksamste Gegenmittel.
| Weg | So funktioniert er | Wirksames Gegenmittel |
|---|---|---|
| Phishing | Gefälschte E-Mails, SMS oder Bankseiten bringen Sie dazu, Zugangsdaten selbst einzugeben (BSI, Polizei) | Keine Links aus unerwarteten Nachrichten, Adresse selbst eintippen, Zwei-Faktor-Login |
| Schadprogramme | Trojaner lesen Zugangsdaten aus (BSI) | Updates, Virenschutz, keine unbekannten Anhänge |
| Datenlecks | Gestohlene Datenbanken von Dienstleistern, die Sie kaum abwehren können (BSI) | Individuelle Passwörter, Leakchecker nutzen, Passwortmanager |
| Offene Profile | Doxing und öffentliche Angaben in Netzwerken, Karriere- und Dating-Portalen (BSI, Polizei) | Datensparsamkeit, Privatsphäre-Einstellungen prüfen |
| Gestohlene Dokumente | Ausweise und Pässe werden zur Identifikation genutzt (Polizei) | Verlust sofort melden, Online-Ausweisfunktion sperren |
| Falsche Anzeigen | Gefälschte Wohnungsinserate fordern Unterlagen ein (SCHUFA) | Nie Ausweis-Scans oder Gehaltsnachweise an Unbekannte senden |
| Papiermüll | Kontoauszüge, Kreditkartenbelege und Verträge werden im Altpapier gefunden (Verbraucherzentrale) | Sensible Papiere schreddern, mindestens P-4 |
| Briefkasten und Klingelschild | Namen und Post liefern Angaben (Verbraucherzentrale nennt das Klingelschild) | Abschließbarer Briefkasten, Post zeitnah leeren |
Der Papiermüll ist ein unterschätzter Weg, weil er kein technisches Wissen verlangt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät ausdrücklich, Dokumente mit sensiblen Daten vor der Entsorgung zu schreddern, da Kriminelle Papierabfälle gezielt nach Angaben durchsuchen. Eine Untersuchung der Universität Freiburg, die die Fachzeitschrift CIO zitiert, fand in 1.135 privaten Abfallbehältern unter anderem 540 Kontoauszüge, 519 Kreditkartenbelege, 210 Unterschriften und 40 PINs und TANs. Das sind Datensätze, mit denen sich Überweisungen fälschen oder Verträge unterschreiben lassen.
Zerkleinern allein reicht nicht, die Stufe muss stimmen. Die Norm DIN 66399 beschreibt für Papier sieben Sicherheitsstufen. Bei der niedrigen Stufe P-2 dürfen Partikel bis zu 800 mm² groß sein, ein A4-Blatt (62.370 mm²) zerfällt dann in mindestens rund 78 Teile. Bei P-4 liegt die Obergrenze bei 160 mm², das ergibt rund 390 Teile, bei P-5 mit 30 mm² rund 2.080. Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass bei niedrigen Stufen eine Rekonstruktion mit erheblichem Aufwand möglich sein kann, und hält die Stufen 1 und 2 für personenbezogene Daten für ungeeignet. Für Kontoauszüge, Verträge und Gehaltsabrechnungen empfehlen wir deshalb mindestens P-4. Welche Stufe zu welchem Dokument passt, erklärt unser Ratgeber zu den Sicherheitsstufen nach DIN 66399.
Der beste Schutz besteht darin, möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Das BSI nennt Datensparsamkeit selbst als wirksamste Vorbeugung: Geben Sie persönliche Angaben nur dort preis, wo sie nötig sind. Die folgenden Maßnahmen lassen sich in drei Gruppen gliedern.
Handeln Sie schnell und dokumentieren Sie jeden Schritt, denn Fristen und Beweislage entscheiden über den Schaden. Die folgende Reihenfolge ist eine Zusammenfassung der Empfehlungen von Polizei, BSI, SCHUFA und Verbraucherzentrale, ergänzt um die gesetzlichen Fristen.
Achtung
Vernichten Sie im Ernstfall keine Unterlagen. Mahnungen, Anzeige, Schriftwechsel und Kontoauszüge sind Ihre Beweise. Sortieren Sie sie in einem eigenen Ordner und schreddern Sie erst, wenn der Fall vollständig abgeschlossen ist.
Drei Reaktionen verschlimmern den Schaden häufig. Erstens: aus Ärger oder Angst vor Inkasso bezahlen, obwohl die Forderung nicht von Ihnen stammt. Wer zahlt, riskiert, die Forderung faktisch zu bestätigen, und bekommt das Geld nur schwer zurück. Zweitens: Mahnbescheide ignorieren, weil sie offensichtlich falsch sind. Gerade dann droht nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid. Drittens: auf angebliche Helfer reagieren, die gegen Vorauszahlung die Löschung von Einträgen versprechen. Die Korrektur falscher Einträge erfolgt über die Auskunftei und den Gläubiger, nicht über Dritte.
Prüfen Sie außerdem, ob eine Rechnung überhaupt echt ist. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass nicht jede Rechnung authentisch ist. Die SCHUFA warnt selbst vor betrügerischen E-Mails, die auf drohende negative SCHUFA-Einträge hinweisen oder zum Begleichen angeblich offener Forderungen auffordern.
Identitätsschutz ist keine einmalige Aktion, sondern eine Gewohnheit. Planen Sie monatlich einen festen Termin ein: Kontoauszüge und Online-Konten durchsehen, Passwortmanager auf Warnungen prüfen, Postberge sichten und alles Sensible mit passender Stufe schreddern. Einmal im Jahr lohnt sich zusätzlich der Blick in die eigene SCHUFA-Auskunft. Wer so vorgeht, bemerkt Auffälligkeiten früh und nimmt Tätern den leichtesten Zugriff, nämlich das, was achtlos im Müll landet. Zusätzliche Hinweise zur richtigen Entsorgung finden Sie im Beitrag Geschreddertes Papier entsorgen.
Typische Hinweise sind Rechnungen oder Mahnungen für Waren, die Sie nie bestellt haben, unbekannte Buchungen auf dem Konto, eine plötzlich abgelehnte Karte oder Kredit sowie Warnungen Ihrer Bank. Prüfen Sie Kontoauszüge und Ihre SCHUFA-Auskunft regelmäßig, um Auffälligkeiten früh zu bemerken.
Sofort. Nach § 676b BGB müssen Sie einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich anzeigen, spätestens 13 Monate nach der Belastung. Je früher Sie melden, desto eher greift die Erstattungspflicht der Bank nach § 675u BGB.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt, dass Kriminelle Papierabfälle nach persönlichen Daten durchsuchen. Schreddern Sie Kontoauszüge, Verträge und Rechnungen mit mindestens P-4, bevor sie ins Altpapier gehen. Die Sicherheitsstufen erklärt das Glossar unter Sicherheitsstufe.
Verpflichtet sind Sie nicht, aber es ist sinnvoll. Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft an, prüfen Sie die Einträge und nutzen Sie das Meldeangebot der SCHUFA für Opfer von Identitätsmissbrauch. Legen Sie dafür die Strafanzeige bei.
Bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments haften Sie höchstens mit 50 Euro (§ 675v BGB), außer bei Betrugsabsicht oder grober Fahrlässigkeit. Bei Bestellungen auf Ihren Namen gilt: Sie müssen die Forderungen zurückweisen und belegen, dass Sie nicht bestellt haben. Eine Strafanzeige erleichtert das.