
Glossar
DIN 66399
Hinter jedem P-4-Aufdruck steckt eine Norm, die Datenträger vom Papier bis zur Festplatte ordnet.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Definition
Die DIN 66399 regelt das Vernichten von Datenträgern. Sie unterscheidet drei Schutzklassen, sieben Sicherheitsstufen und sechs Materialklassen (P, F, O, T, H, E). Sie löste die ältere DIN 32757-1 ab und liefert die Kürzel wie P-4, die auf Aktenvernichtern stehen.
Was bedeutet DIN 66399?
Die DIN 66399 ist die deutsche Norm für das sichere Vernichten von Datenträgern, vom Schreibtisch-Papier bis zur ausgebauten Festplatte. Sie ersetzte die ältere DIN 32757-1, die nur Papier kannte, und brachte ein Ordnungssystem mit, das heute auf jedem Datenblatt auftaucht. Das Prinzip: erst den Schutzbedarf bestimmen, dann Material und Sicherheitsstufe wählen, dann vernichten.
Die drei Teile der Norm
| Teil | Gegenstand | Wer hat damit zu tun? |
|---|---|---|
| Teil 1 | Grundlagen und Begriffe: Schutzklassen, Materialklassen, Sicherheitsstufen | Jeder, der Unterlagen einordnet |
| Teil 2 | Anforderungen an die Maschinen, vor allem zulässige Partikelgrößen | Hersteller und Käufer von Geräten |
| Teil 3 | Technische und organisatorische Anforderungen an den Vernichtungsprozess | Betriebe und Dienstleister |
Für den Hausgebrauch zählen im Wesentlichen die ersten beiden Teile. Teil 3 betrifft vor allem Firmen, die Vernichtung auslagern oder Abläufe nachweisen müssen.
Das Ordnungssystem in drei Schritten
- Sie ordnen Ihre Daten einer von drei Schutzklassen zu.
- Sie bestimmen die Materialklasse: P für Papier, F, O, T, H oder E für andere Träger.
- Sie wählen eine von sieben Sicherheitsstufen, bei Papier P-1 bis P-7.
Praxis: Was die Norm für Ihre Kaufentscheidung heißt
Für Ihre Entscheidung ist die Norm vor allem ein Übersetzer. Statt Hersteller-Werbung wie „extra sicher“ lesen Sie eine nachprüfbare Größe ab. Ein Gerät mit P-4 darf Partikel von höchstens 160 mm² und 6 mm Breite erzeugen, ein Gerät mit P-5 höchstens 30 mm² und 2 mm Breite. Fehlt das Kürzel, vergleichen Sie das angegebene Schnittmaß selbst.
Zwei Hinweise zur Einordnung. Erstens: Die Norm ist kein Gesetz, wird aber von Datenschutzbehörden und in Verträgen als Maßstab herangezogen. Zweitens: DIN Media führt die Teile 1 und 2 inzwischen als zurückgezogen und empfiehlt stattdessen die internationale ISO/IEC 21964. Inhaltlich ändert das für Käufer nichts, denn die Kürzel auf den Geräten sind unverändert üblich.
Was die Norm bewusst offen lässt
Die DIN 66399 sagt nichts darüber, wie lange Sie Unterlagen aufbewahren müssen. Solche Fristen ergeben sich aus Steuer-, Handels- und Sozialrecht; erst wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, beginnt die Vernichtung. Ebenso wenig schreibt sie Privatpersonen eine bestimmte Stufe vor. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz greift die drei Schutzklassen der Norm allerdings auf und überträgt sie auf die Schutzbedarfsstufen normal, hoch und sehr hoch. Dadurch ist die Norm für Unternehmen und Behörden in der Praxis ein anerkannter Maßstab.
Wer wissen möchte, wie sich die einzelnen Stufen zueinander verhalten, liest den Ratgeber Sicherheitsstufen nach DIN 66399. Wer seine Unterlagen noch nicht eingeordnet hat, beginnt beim Schutzbedarf.
Häufige Fragen
Ist die DIN 66399 gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, die Norm ist eine Empfehlung und kein Gesetz. Sie dient aber als anerkannter Maßstab, an dem sich Datenschutzbehörden und Auftraggeber bei der Frage orientieren, was „sichere Vernichtung“ heißt.
Gilt die DIN 66399 noch, wenn sie als zurückgezogen geführt wird?
Im Alltag ja. Die Kürzel P-1 bis P-7 stehen weiter auf Geräten und in Ausschreibungen. DIN Media verweist inzwischen auf die international gültige ISO/IEC 21964, die dasselbe Prinzip fortführt.



