
Glossar
Schutzklasse (DIN 66399)
Bevor Sie ein Gerät wählen, müssen Sie wissen, in welche der drei Schutzklassen Ihre Unterlagen gehören.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Definition
Die Schutzklasse nach DIN 66399 ordnet Daten nach ihrem Schutzbedarf: Klasse 1 normal (interne Daten), Klasse 2 hoch (vertraulich, personenbezogen), Klasse 3 sehr hoch (geheim, Berufsgeheimnisträger). Sie wird vor der Vernichtung bestimmt und grenzt die passenden Sicherheitsstufen ein.
Was bedeutet Schutzklasse?
Die Schutzklasse sagt, wie viel Schaden entsteht, wenn Dritte Ihre Unterlagen lesen. Die DIN 66399 kennt drei Abstufungen und leitet daraus ab, wie fein vernichtet werden muss. Sie entspricht der Schutzbedarf-Skala „normal, hoch, sehr hoch“ und steht vor der Wahl der Sicherheitsstufe.
| Klasse | Schutzbedarf | Typische Beispiele | Passende Stufen für Papier |
|---|---|---|---|
| 1 | normal | interne Rundschreiben, Entwürfe ohne Personenbezug | P-1 bis P-3 |
| 2 | hoch | Bankunterlagen, Verträge, Personalakten, Arztbriefe | P-3 bis P-5 |
| 3 | sehr hoch | Mandanten- und Patientenakten besonderer Art, Geheimnisse mit Existenzrisiko | P-4 bis P-7 |
Die Beispiele sind unsere redaktionelle Einordnung und keine Normvorgabe. Die Datenschutzkonferenz beschreibt Klasse 1 als Fälle, in denen ein Missbrauch Betroffene eher begrenzt beeinträchtigt, und Klasse 3 als Fälle, in denen Leib, Leben oder persönliche Freiheit gefährdet sein können.
Praxis: So ermitteln Sie Ihre Schutzklasse in vier Schritten
- Schreiben Sie auf, welche Papiere regelmäßig anfallen: Post, Rechnungen, Kundenakten, Personalunterlagen.
- Fragen Sie je Gruppe: Was passiert, wenn das Blatt in fremde Hände gerät? Ärger, finanzieller Schaden oder Gefahr?
- Ordnen Sie jeder Gruppe Klasse 1, 2 oder 3 zu und nehmen Sie bei Unsicherheit die höhere.
- Wählen Sie die Stufe aus dem Bereich Ihrer höchsten Klasse. Innerhalb der Spanne entscheidet Ihr Risikoempfinden.
Wenn-dann-Regeln für den Alltag
- Wenn Name, Anschrift und Kontodaten zusammen auf einem Blatt stehen, rechnen Sie mit Klasse 2 und planen P-4 ein.
- Wenn Sie beruflich Geheimnisse Dritter verwalten, rechnen Sie mit Klasse 3 und prüfen P-5 oder mehr.
- Wenn nur Werbepost anfällt, genügt Klasse 1, doch viele Haushalte kaufen aus Bequemlichkeit lieber gleich ein P-4-Gerät.
Häufige Fehleinschätzungen
Drei Denkfehler begegnen uns immer wieder. Erstens: Die Schutzklasse hängt vom Inhalt ab, nicht vom Absender; ein Brief einer Behörde kann harmlos sein, ein unscheinbarer Zettel mit Passwörtern dagegen nicht. Zweitens: Auch Sammlungen zählen. Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer auf getrennten Blättern ergeben zusammen ein heikleres Paket als jedes Blatt allein. Drittens: Klasse und Stufe sind nicht identisch. Schutzklasse 3 bedeutet nicht automatisch P-7, die empfohlene Spanne reicht von P-4 bis P-7, und die Wahl innerhalb der Spanne treffen Sie nach Risiko und Aufwand.
Für Betriebe gilt: Halten Sie die Einstufung schriftlich fest. Eine Zeile pro Dokumentengruppe in einer Tabelle genügt, solange sie begründet ist, und Sie können sie bei Nachfragen von Behörden oder Auftraggebern vorlegen.
Der Zusammenhang zu den Stufen ist im Ratgeber Sicherheitsstufen nach DIN 66399 ausführlich beschrieben, die rechtliche Seite behandelt DSGVO-konforme Vernichtung. Einen Überblick über das Gesamtsystem gibt die DIN 66399.
Häufige Fragen
Wer legt die Schutzklasse fest?
Der Verantwortliche selbst, also Sie oder Ihr Unternehmen. Die Norm gibt den Rahmen vor, die Einstufung nimmt niemand für Sie ab. In Betrieben gehört sie in das Datenschutzkonzept.
Was gilt für einen Stapel mit gemischten Unterlagen?
Dann bestimmt das sensibelste Dokument die Schutzklasse des ganzen Stapels. Sortieren Sie Unterlagen vorher, oder vernichten Sie alles auf der höchsten benötigten Stufe.



