Kreditkarte, EC-Karte und Ausweis entsorgen: So geht es sicher
Wie Sie Bankkarten und Ausweise unbrauchbar machen und richtig abgeben, ohne Daten zu verschenken.

Datenschutz & Identität
Wann Überschreiben reicht, wo SSDs anders ticken und welche Stufe die Norm für Datenträger verlangt.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Kurz beantwortet
Löschen macht Daten unlesbar, Vernichten zerstört den Datenträger. Laut BSI genügt bei intakten Festplatten und SSDs meist vollständiges Überschreiben, Secure Erase oder das Löschen des Schlüssels verschlüsselter Platten. Defekte Medien vernichten Sie mindestens nach Stufe 3; DIN 66399 regelt das für Festplatten in Klasse H und für SSD und USB in Klasse E.
Wer einen alten Rechner verkauft, eine Festplatte spendet oder ein defektes Laufwerk zur Reparatur schickt, gibt oft mehr aus der Hand, als ihm bewusst ist: Steuerunterlagen, Fotos, Passwörter, Kontoauszüge und Verträge. Auf einer scheinbar leeren Platte lässt sich vieles mit frei verfügbaren Werkzeugen zurückholen. Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen Löschen und Vernichten, was bei SSDs anders ist, was das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, welche Stufen die Norm DIN 66399 für Festplatten und Flash-Speicher kennt und wann ein Dienstleister sinnvoll ist.
Löschen macht Daten dauerhaft unlesbar, Vernichten zerstört den Datenträger selbst. Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern definiert Löschen als das Unkenntlichmachen gespeicherter Daten, das dauerhaft und irreversibel sein muss. Das Vernichten von Datenträgern gilt dort als technisch-organisatorische Maßnahme zur Datensicherheit. Beide Verfahren verfolgen dasselbe Ziel, unterscheiden sich aber in Aufwand und Wiederverwendbarkeit: Ein sicher gelöschter Datenträger kann weiter genutzt, verkauft oder verschenkt werden, ein vernichteter nicht.
Das übliche Löschen im Betriebssystem leistet beides nicht. Das BSI beschreibt in seinem IT-Grundschutz-Baustein CON.6, dass Anwendungen und Betriebssysteme Dateien standardmäßig nicht sicher löschen. Es werden nur die Verweise aus dem Dateisystem entfernt und die Blöcke als frei markiert, der eigentliche Inhalt bleibt erhalten und lässt sich mit Werkzeugen rekonstruieren. Die folgende Tabelle ordnet die gängigen Methoden ein.
| Methode | Was passiert wirklich | Sicher? |
|---|---|---|
| Papierkorb leeren | Nur Indexeinträge verschwinden, Daten bleiben oft erhalten (BSI) | nein |
| Normales Formatieren | Ersetzt nur die Dateisystemstruktur, nicht die Daten (BSI) | nein |
| Werksreset bei PC und Notebook | Löscht teils nur das Verzeichnis (BSI) | nicht zuverlässig |
| Werksreset bei Smartphone und Tablet | Bei aktuellen Android- und iOS-Geräten in der Regel ausreichend (BSI) | meist ja |
| Vollständiges Überschreiben | Die gesamte Platte wird mit Zufalls- oder Festwerten beschrieben | ja, bei intakten Platten meist ausreichend (BSI) |
| Hersteller-Löschbefehl (Secure Erase) | Das Laufwerk löscht sich selbst, auch in defekten Bereichen | ja, wenn unterstützt |
| Verschlüsselung plus Schlüssel löschen | Die Daten bleiben, sind ohne Schlüssel aber wertlos | ja, wenn der Schlüssel wirklich entfernt wird |
| Degaussen | Entmagnetisiert magnetische Datenträger; wirkt nur auf Festplatten und Bänder | ja für Magnetmedien |
| Physische Zerstörung | Der Datenträger wird zerkleinert | ja, abhängig von der Stufe |
Magnetische Festplatten (HDD) und Flash-Speicher (SSD, USB-Stick, SD-Karte) speichern Daten grundlegend verschieden, und deshalb verhalten sie sich beim Löschen anders. Die HDD beschreibt Plattenoberflächen magnetisch an festen Stellen. Eine SSD verteilt Schreibvorgänge dagegen selbst auf viele Speicherzellen und hält Reserveflächen vor. Das Betriebssystem sieht nur einen Teil dessen, was physisch gespeichert ist. Das hat zwei Folgen, die das BSI beide benennt.
Das BSI nennt für intakte HDDs, SSDs, USB-Sticks und SD-Karten das vollständige Überschreiben als in der Regel ausreichend. Es lässt sich von einem startfähigen Medium ausführen und löscht gegebenenfalls auch Wiederherstellungspartitionen des Herstellers, weshalb Sie vorher ein Installationsmedium anlegen sollten. Bei SSDs kommen Befehle wie ATA Enhanced Security Erase in Betracht, die laut BSI auch defekte Bereiche erreichen und Sekunden bis Stunden dauern können. Die eleganteste Methode setzt früher an: Wer eine SSD von Anfang an verschlüsselt betreibt, muss am Ende nur den Schlüssel sicher löschen. Das BSI bestätigt, dass bereits stark verschlüsselte Daten mit gesichertem Schlüssel keine zusätzliche Löschung brauchen.
Tipp
Entscheiden Sie schon beim Einrichten eines neuen Laptops, ob die Platte verschlüsselt wird. Damit sparen Sie sich später stundenlange Überschreibläufe und haben auch bei Verlust des Geräts einen Schutz. Verwahren Sie den Wiederherstellungsschlüssel getrennt vom Gerät.
Vernichten Sie Datenträger, die sich nicht sicher löschen lassen, die defekt sind oder besonders sensible Daten enthalten. Das BSI trifft dazu klare Aussagen. Digitale Datenträger, die aufgrund eines Defekts nicht entsprechend den Löschverfahren gelöscht werden können, sollen mindestens nach Sicherheitsstufe 3 der ISO/IEC 21964-2 vernichtet werden (CON.6.A13); diese internationale Norm entspricht inhaltlich der DIN 66399. Integrierte Datenträger in anderen Geräten sollen über die integrierten Funktionen gelöscht werden, und wenn das nicht möglich ist, ausgebaut und entweder von einem separaten System aus gelöscht oder mindestens nach E-3 beziehungsweise H-3 vernichtet werden (CON.6.A12).
Warum defekte Platten ein Risiko sind, zeigt ein Beispiel aus dem Baustein selbst. Eine defekte Festplatte wird als Garantiefall zum Hersteller geschickt, der den Defekt am Controller feststellt, dem Kunden ein neues Modell liefert und die ursprüngliche Platte nur schnell und damit unsicher löscht. Anschließend gelangt sie womöglich wieder in den Handel, mit den Daten des Vorbesitzers. Wer sensible Daten auf der Platte hat, sollte den Austausch deshalb nur gegen Vernichtung oder mit vertraglich vereinbarter sicherer Löschung vornehmen.
Die Norm DIN 66399 trennt Datenträger nach Materialklassen und legt für jede sieben Sicherheitsstufen fest. Für Festplatten ist die Materialklasse H zuständig (magnetische Datenträger mit hoher Datendichte), für elektronische Speicher wie USB-Sticks, Mobiltelefone und Chipkarten die Materialklasse E. Die Stufen 1 bis 3 beschreiben lediglich ein Unbrauchbarmachen, erst danach zählen Partikelgrößen.
| Stufe | Klasse H (Festplatten) | Klasse E (SSD, USB, Chipkarten) |
|---|---|---|
| 1 | funktionsuntüchtig machen, etwa Teile verbiegen | funktionsuntüchtig machen, etwa Anschlüsse beschädigen |
| 2 | beschädigen, etwa Steckverbindung abreißen | zerteilen |
| 3 | verformen, etwa Magnetträger zerbrechen | zerkleinern auf höchstens 160 mm² |
| 4 | zerkleinern auf höchstens 2.000 mm² | zerkleinern auf höchstens 30 mm² |
| 5 | zerkleinern auf höchstens 320 mm² | zerkleinern auf höchstens 10 mm² |
| 6 | zerkleinern auf höchstens 10 mm² | zerkleinern auf höchstens 1 mm² |
| 7 | zerkleinern auf höchstens 5 mm² | zerkleinern auf höchstens 0,5 mm² |
Zwei Beobachtungen helfen bei der Einordnung. Erstens: Die Zahlen für H-6 (10 mm²) und H-7 (5 mm²) entsprechen den Partikelflächen der Papierstufen P-6 und P-7. Festplatten in Hochsicherheitsstufe sind also so fein zerkleinert wie Hochsicherheitspapier. Zweitens: Für Flash-Speicher ist die Messlatte noch strenger, denn bei Klasse E schrumpft die zulässige Fläche bereits ab Stufe 3 auf 160 mm² und erreicht in Stufe 7 nur noch 0,5 mm². Ein Grund dürfte sein, dass auf kleinstem Raum sehr viele Daten liegen: Ein Speicherchip, der heil bleibt, kann unter Umständen noch lesbare Daten enthalten.
Die Zuordnung zu den Schutzklassen folgt dem allgemeinen Schema der Norm. Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst die Stufen 1 bis 3, Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf, vertrauliche und personenbezogene Daten) die Stufen 4 und 5, Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf, geheime Daten) die Stufen 6 und 7. Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt Schutzklasse 3 insbesondere bei möglicher Strafbarkeit nach § 203 StGB, also bei Berufsgeheimnissen. Zur Einordnung der Begriffe lesen Sie im Glossar die Einträge zu Schutzklasse und Datenträgervernichtung.
| Typischer Fall | Schutzklasse | Empfehlung für Festplatte (H) | Empfehlung für SSD und USB (E) |
|---|---|---|---|
| Privater Rechner mit Fotos und Dokumenten | 1 bis 2 | Löschen, bei Defekt mindestens H-3 | Löschen, bei Defekt mindestens E-3 |
| Rechner mit Steuerdaten, Kontoauszügen, Gesundheitsdaten | 2 | H-4 bis H-5 | E-4 bis E-5 |
| Praxis, Kanzlei, Berufsgeheimnisträger | 3 | H-6 bis H-7 | E-6 bis E-7 |
Beachten Sie: Die Zuordnung nach Schutzklassen bezeichnet die Orientierung der Norm. Für Privatleute fehlt eine rechtliche Vorgabe zur Stufe, bei Unternehmen verlangt die DSGVO angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen, ohne eine Stufe zu nennen. Papierunterlagen sind eine verwandte Aufgabe, die ein Aktenvernichter übernimmt. Dazu passt unser Beitrag über Kontoauszüge, die oft auch als PDF auf der Festplatte liegen und dann beim Löschen mitgedacht werden müssen.
Für Privatleute genügt in der Regel das sichere Löschen, für Unternehmen und bei Hochsicherheit lohnt sich ein zertifizierter Dienstleister. Zu Hause lassen sich Platten zwar mit Hammer und Bohrer unbrauchbar machen, aber ohne Nachweis und ohne Garantie für eine Normstufe. Das BSI rät, in diesem Fall maximalen Schaden zu verursachen, Schutzkleidung zu tragen und keinesfalls die Mikrowelle zu nutzen, weil Brand- und Giftgefahr bestehen. Normgerechte Zerkleinerung nach H-4 und höher leisten Festplattenvernichter, wie sie im Glossar unter Festplattenvernichter beschrieben sind. Für den Haushalt sind sie selten wirtschaftlich.
| Kriterium | Selbst löschen oder zerstören | Dienstleister |
|---|---|---|
| Kosten | gering | je Datenträger, abhängig vom Anbieter |
| Nachweis | keiner, höchstens eigene Notiz | Löschprotokoll je Datenträger, Zertifikat, Übergabeprotokolle |
| Stufe | nicht belegbar | nach DIN 66399 dokumentiert |
| Eignung | Privathaushalt, Weitergabe von Geräten | Firmen, Berufsgeheimnisträger, defekte Massenspeicher |
Wie ein seriöser Anbieter arbeitet, zeigt das Beispiel eines IT-Dienstleisters der öffentlichen Hand, der Datenträger entweder entmagnetisiert (Degaussen) oder schreddert und dazu Anlieferungs- und Übergabeprotokolle, ein Löschprotokoll pro Datenträger und ein Vernichtungszertifikat ausstellt. Nach dem BSI muss der Prozess bei externen Dienstleistern ausreichend sicher und nachvollziehbar sein, die Verfahren müssen mindestens die eigenen Anforderungen erfüllen, und die beauftragten Unternehmen sollen regelmäßig überprüft werden (CON.6.A11). Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern ergänzt, dass die Gesamtverantwortung auch bei einer Auftragsverarbeitung bei der verantwortlichen Stelle bleibt und ergänzende Sicherheitsmaßnahmen dokumentiert und vertraglich festgeschrieben werden sollten. Für Betriebe empfiehlt sich außerdem ein Vernichtungsprotokoll. Welche Anforderungen an eine rechtskonforme Vernichtung gelten, erklärt das Glossar unter DSGVO-konforme Vernichtung.
Wer diese Schritte durchgeht, verhindert, dass aus einem alten Laufwerk ein Fall von Identitätsdiebstahl wird. Weitere Beiträge zu Datenschutz und Ordnung finden Sie im Magazin.
Nein. Das BSI weist darauf hin, dass normales Formatieren nur die Dateisystemstruktur ersetzt, nicht die Daten. Auch das Leeren des Papierkorbs entfernt nur Indexeinträge. Für ein sicheres Löschen müssen Sie die gesamte Platte überschreiben, einen Löschbefehl des Herstellers nutzen oder den Schlüssel einer verschlüsselten Platte löschen.
Das BSI nennt für SSDs das vollständige Überschreiben, Hersteller-Löschbefehle wie ATA Enhanced Security Erase oder bei verschlüsselten Laufwerken das sichere Löschen des Schlüssels. Einzelne Dateien lassen sich auf SSDs nicht zuverlässig löschen. Kontrollieren Sie das Ergebnis, indem Sie versuchen, Daten wiederherzustellen.
Für defekte Datenträger nennt das BSI mindestens Stufe 3. Bei vertraulichen und personenbezogenen Daten (Schutzklasse 2) kommen H-4 und H-5 in Betracht, bei geheimen Daten H-6 und H-7. Die Klassen erklärt das Glossar unter Materialklasse H.
Nein. Die Verbraucherzentrale rät, Festplatten zum Wertstoffhof oder zu einem Elektrofachgeschäft zu bringen und sie zuvor zu löschen. Löschen Sie die Platte vorher sicher oder lassen Sie sie vernichten.
Im Notfall ja, etwa bei einer defekten Platte. Das BSI rät, maximalen Schaden anzurichten, Schutzkleidung zu tragen und keine Mikrowelle zu verwenden. Eine Normstufe lässt sich so jedoch nicht belegen. Für Unternehmen und sensible Daten ist ein Dienstleister mit Zertifikat sinnvoller, siehe Datenträgervernichtung.