Papiermüll und Altpapier: Was in die blaue Tonne gehört
Wer Papier richtig trennt, hält einen der besten Wertstoffkreisläufe Deutschlands sauber – auch bei Bons und Schredderschnipseln.

Aktenvernichtung extern
So läuft die externe Aktenvernichtung ab, worauf es bei Norm, Vertrag und Nachweis ankommt und wann sich der Aufwand lohnt.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Kurz beantwortet
Beim Dienstleister stellen Sie Akten in einen verschlossenen Sicherheitsbehälter, der abgeholt und nach DIN 66399 beziehungsweise ISO/IEC 21964 vernichtet wird. Als Nachweis erhalten Sie ein Vernichtungsprotokoll oder Zertifikat. Für personenbezogene Daten ist im Regelfall ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig, mindestens Sicherheitsstufe 3.
Wer Akten nicht selbst schreddern will oder kann, beauftragt einen Dienstleister. Das ist bequem, denn Sie bekommen einen verschlossenen Behälter, der Anbieter holt ihn ab, vernichtet den Inhalt und liefert einen Nachweis. Doch bequem heißt nicht automatisch sicher oder günstig: Ohne Vertrag, Norm und Kontrolle bleibt die Verantwortung für die Daten bei Ihnen.
Dieser Artikel erklärt den Ablauf, die Normen und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO. Er zeigt, ab welcher Menge sich ein Dienstleister lohnt, und enthält eine Checkliste für die Anbieterauswahl. Konkrete Preise nennen wir nicht, sondern nur Preisklassen und Preisstrukturen, weil Anbieter regional stark abweichen und meist auf Anfrage kalkulieren.
Der Ablauf folgt bei fast allen Anbietern demselben Muster: Behälter bestellen, befüllen, abholen lassen, vernichten, Nachweis erhalten. Die einzelnen Stationen im Überblick:
Neben dem Behälterservice gibt es drei weitere Wege: die Vernichtung vor Ort im Spezialfahrzeug, die Selbstanlieferung bei einer Werkstatt und die Annahme durch kommunale Recyclinghöfe. Welcher davon passt, hängt von Menge und Schutzbedarf ab, wie der Mengenvergleich weiter unten zeigt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Osterholz nennt als Beispiel einen 240-Liter-Behälter für bis zu etwa 100 Kilogramm, was rund 30 Aktenordnern entspricht, und einen 660-Liter-Behälter für bis zu 250 Kilogramm, das sind etwa 85 Ordner. Eine Werkstatt in Dresden rechnet einen 240-Liter-Behälter mit etwa 35 Ordnern. Die Spanne zeigt: Rechnen Sie mit ungefähr 30 bis 35 Ordnern pro 240-Liter-Behälter und fragen Sie nach dem Fassungsvermögen in Kilogramm, da Gewicht oft die Abrechnungsgrundlage ist.
Die Vernichtung von Datenträgern richtet sich nach einer dreiteiligen Norm: Teil 1 erklärt Begriffe und Schutzklassen, Teil 2 regelt die technischen Anforderungen an Vernichtungsgeräte, Teil 3 beschreibt Vernichtungsverfahren und Audits. Das fasst ein Anbieter in seinem Infocenter zusammen. Die Norm kennt drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen.
Der Name der Norm ändert sich gerade: Nach Angaben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und mehrerer Anbieter wird DIN 66399 durch die internationale Norm ISO/IEC 21964 abgelöst, deren Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Partikelgrößen laut einem Anbieter identisch sind. Erkennen Sie daher beide Bezeichnungen als gleichwertig an. Wichtig ist, dass Anbieter ein Zertifikat für Geräte und Prozesse vorlegen.
| Stufe | Papier: Partikel | Typische Zuordnung |
|---|---|---|
| P-3 | Streifen bis 2 mm Breite oder Fläche bis 320 mm² | Schutzklasse 1 und 2 |
| P-4 | Partikel bis 160 mm², Streifenbreite höchstens 6 mm | Schutzklasse 2 und 3 |
| P-5 | Partikel bis 30 mm², Breite höchstens 2 mm | Schutzklasse 2 und 3 |
Welche Stufe Behörden erwarten, zeigt der Bayerische Landesbeauftragte: Für personenbezogene Daten sei mindestens Schutzklasse 2 und damit mindestens Sicherheitsstufe 3 vorzusehen; bei besonders sensiblen Daten wie Gesundheits-, Personal-, Sozial- oder Steuerdaten sei in der Regel Schutzklasse 3 einschlägig und mindestens Sicherheitsstufe 4 zu wählen. Ein Anbieter betont zudem, personenbezogene Daten müssten stets mindestens auf Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden.
Ein Detail aus der Praxis lohnt die Rückfrage: Die Universität Duisburg-Essen beschreibt, dass Akten der Schutzklasse 2 zunächst auf höchstens 320 mm² (P-3) geschreddert werden, anschließendes Verwirbeln und Verpressen dann Stufe P-4 erreicht. Fragen Sie Ihren Anbieter deshalb, wie genau er die zugesagte Stufe erreicht und wie er sie nachweist. Das Wissen um Vernichtungsprotokolle hilft bei der Beurteilung des Nachweises.
Wenn ein Dienstleister Unterlagen mit personenbezogenen Daten vernichtet, handelt er in aller Regel als Auftragsverarbeiter und Sie als Verantwortlicher. Der Bayerische Landesbeauftragte schreibt dazu, es müsse im Regelfall ein Auftragsverarbeitungsverhältnis begründet und per Vertrag dokumentiert werden. Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung regelt, was der Vertrag enthalten muss.
| Bestandteil nach Art. 28 Abs. 3 | Was das für die Aktenvernichtung bedeutet |
|---|---|
| Gegenstand, Dauer, Art und Zweck | Festlegen, was vernichtet wird, wie oft und für welchen Zeitraum |
| Weisungsgebundenheit | Der Dienstleister handelt nur auf dokumentierte Weisung |
| Vertraulichkeit | Die eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet |
| Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) | Abgesicherte Lager, Zugangsbeschränkung, Transportkonzept |
| Unterauftragsverarbeiter | Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung, etwa bei Subunternehmen für Transport |
| Unterstützung des Verantwortlichen | Mitwirkung bei Auskunfts- und Meldepflichten |
| Löschung oder Rückgabe | Nach Leistungsende werden Daten gelöscht oder zurückgegeben, hier: vernichtet |
| Nachweise und Kontrollen | Der Dienstleister stellt Nachweise bereit und ermöglicht Prüfungen |
Der Vertrag ist nach Absatz 9 schriftlich abzufassen, was auch elektronisch geschehen kann. Absatz 1 verlangt außerdem, nur mit Auftragsverarbeitern zu arbeiten, die „hinreichend Garantien“ für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Das heißt konkret: Sie müssen den Anbieter vor der Beauftragung prüfen, nicht erst danach.
Der Landesbeauftragte nennt weitere Pflichten: Eignung des Dienstleisters prüfen, Zertifikate zu Geräten und Prozessen verlangen, ein Vernichtungsnachweis einfordern, prüfen und dokumentieren. Sammlung, Lagerung und Transport bis zur Vernichtung müssen nach Schutzklasse und Sicherheitsstufe abgesichert sein, mit Verschluss und Zugangsbeschränkung. Den Ablauf sollten Sie in einem Entsorgungs- und Vernichtungskonzept festhalten. Hinweise zur Einordnung finden Sie im Glossar unter DSGVO-konforme Vernichtung.
Ein Dienstleister lohnt sich, sobald Mengen oder Schutzbedarf die Möglichkeiten eines Geräts am Arbeitsplatz übersteigen. Als Faustregel gilt: Wenige Ordner einmalig gehören an eine kommunale Annahmestelle, regelmäßig anfallende vertrauliche Akten in einen laufenden Behälterservice, und Kleinmengen im Alltag in ein eigenes Gerät. Die folgende Tabelle ordnet die Optionen nach Preisklassen und Quellen ein.
| Option | Menge | Preisklasse | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Kommunale Annahme am Recyclinghof | bis etwa 10 Ordner je Anlieferung | Pauschale im einstelligen Eurobereich | Beispiel Gemeinde Karlsfeld: Sicherheitsstufe P-4, Quittung, Zertifikat zum Download |
| Selbstanlieferung bei Werkstatt | ab etwa 15 kg | unter 1 € je Kilogramm | Preisliste einer Dresdner Werkstatt, zuzüglich Mehrwertsteuer |
| Behälterservice mit Abholung | 80 bis 415 Liter je Behälter | nach Preisliste unter 100 € je Abholung | Miete des Behälters kommt oft hinzu |
| Laufender Service mit Abholrhythmus | regelmäßig | auf Anfrage | Anbieter kalkulieren individuell |
| Vernichtung vor Ort im Spezialfahrzeug | große Mengen, hoher Schutzbedarf | auf Anfrage | Sie sehen die Vernichtung selbst |
| Eigener Aktenvernichter | laufend, kleine Mengen | einmalige Anschaffung | Siehe Bürogeräte im Vergleich |
Aus den Quellen ergeben sich einige Preisfaktoren. Der Landkreis Osterholz nennt als Bestandteile die Miete des Behälters ab dem achten Miettag oder bei Dauerbetrieb eine Jahresmiete sowie einen Transportpreis, der sich nach der Behältergröße richtet. Eine Dresdner Werkstatt stellt Behälter frei Haus und erhebt Mindestmengen, etwa 15 Kilogramm bei Selbstanlieferung. Die Universität Heidelberg verrechnet eine Leerfahrt, wenn niemand vor Ort ist. Gerade solche Nebenkosten entscheiden, ob ein günstiger Grundpreis wirklich günstig ist.
Angenommen, in einer Praxis fallen im Jahr 200 Ordner an. Das entspricht bei 30 bis 35 Ordnern je 240-Liter-Behälter sechs bis sieben Behältern. Bei einmaliger Vernichtung im Jahr genügen rechnerisch etwa drei 660-Liter-Behälter (200 ÷ 85 ≈ 2,4). Fallen dagegen jede Woche zwei Ordner an, ist ein Behälterservice mit wöchentlichem Rhythmus unverhältnismäßig, und ein Aktenvernichter am Arbeitsplatz mit passender Stufe ist die bessere Wahl. Ein Dienstleister rechnet sich vor allem bei einmaligen Räumungen, bei Archivauflösungen und bei hohem Schutzbedarf, der ein Gerät mit teurer Stufe erfordern würde.
Ein Zusatznutzen für Unternehmen: Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten Aktenvernichtung häufig an. Eine Dresdner Werkstatt und eine Hamburger Werkstatt weisen darauf hin, dass Unternehmen 50 Prozent der in der Rechnung enthaltenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen können. Klären Sie das vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Tipp
Büroklammern und Plastikhüllen müssen laut dem Entsorgungsangebot der Gemeinde Karlsfeld nicht entfernt werden. Fragen Sie Ihren Anbieter trotzdem, ob er Ordner mit Metallmechanik annimmt, bevor Sie stundenlang auspacken.
Ja, bei personenbezogenen Daten ist im Regelfall ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Er regelt Weisung, Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterauftragnehmer sowie Löschung und Kontrollen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz verlangt zudem, den Vernichtungsnachweis zu prüfen und zu dokumentieren.
Für personenbezogene Daten gilt mindestens Schutzklasse 2 und damit mindestens Sicherheitsstufe 3. Bei besonders sensiblen Daten wie Gesundheits-, Personal- oder Steuerdaten sollten Sie Schutzklasse 3 und mindestens Stufe 4 wählen. Lassen Sie sich die erreichte Stufe schriftlich bestätigen.
ISO/IEC 21964 internationalisiert die Grundsätze der DIN 66399. Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Partikelgrößen sind laut einem Anbieter identisch. In Zertifikaten und Angeboten sehen Sie derzeit beide Bezeichnungen.
Das hängt von Behältergröße, Rhythmus, Transport und Mindestmengen ab. Kommunale Annahmestellen für wenige Ordner verlangen oft nur eine kleine Pauschale, Werkstätten rechnen je Kilogramm oder je Behälter ab, und laufende Services werden meist auf Anfrage kalkuliert.
Bei laufend anfallenden kleinen Mengen und mittlerem Schutzbedarf ist ein Gerät am Arbeitsplatz meist praktischer. Bei einmaligen Räumungen, großen Mengen oder sehr hohem Schutzbedarf spart der Dienstleister Zeit und Gerätekosten.