
Glossar
Datenträgervernichtung
Nicht jeder Datenträger gehört in den Schredder, und jeder braucht eine eigene Methode.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Definition
Datenträgervernichtung ist das endgültige Zerstören von Informationsträgern, damit sich Inhalte nicht wiederherstellen lassen. Die DIN 66399 teilt Träger in sechs Materialklassen von Papier bis Elektronik ein und kombiniert sie mit sieben Sicherheitsstufen.
Inhalt
Was bedeutet Datenträgervernichtung?
Unter Datenträgervernichtung versteht man jeden Vorgang, der Informationen unlesbar macht, indem der Träger selbst zerstört wird. Das gilt für bedrucktes Papier genauso wie für Mikrofilm, CD, Magnetkarte, Festplatte oder USB-Stick. Löschen auf Dateiebene gehört nicht dazu, weil die Hardware erhalten bleibt.
Die DIN 66399 ordnet jedem Träger eine Materialklasse zu. Zusätzlich gibt es die Sicherheitsstufe von 1 bis 7, die die zulässige Restgröße bestimmt.
Die sechs Materialklassen auf einen Blick
| Klasse | Datenträger | Typische Methode im Alltag |
|---|---|---|
| P | Papier | Aktenvernichter im Haushalt oder Büro |
| F | Filme und Mikrofilm | Spezialgeräte, meist Dienstleister |
| O | CD, DVD, Blu-ray | Geräte mit CD-Schlitz oder Dienstleister |
| T | Magnetkarten, Disketten, Bänder | Kartenschlitz oder Spezialschredder |
| H | Festplatten | Festplattenvernichter oder Dienstleister |
| E | USB-Sticks, SSD, Chipkarten | Elektronik-Schredder oder Dienstleister |
Mehr zur Einordnung finden Sie in Materialklasse. Ein normaler Haushalts-Aktenvernichter deckt von diesen sechs Klassen allenfalls P ab und, bei geeignetem Schlitz, einzelne Karten oder CDs.
Praxis: Eigene Maschine oder Dienstleister?
Die Entscheidung folgt Menge, Träger und Nachweispflicht:
- Wenn überwiegend Papier anfällt, genügt ein Gerät der passenden Stufe. Die Zuordnung klären Sie über den Schutzbedarf Ihrer Daten.
- Wenn Festplatten, SSDs oder ganze Aktenschränke anfallen, lohnt ein zertifizierter Dienstleister. Er bringt Behälter, Transport und Nachweis. Hintergründe stehen im Magazinartikel Aktenvernichtung durch Dienstleister.
- Wenn Sie Daten personenbezogen verarbeiten, sollten Sie den Vorgang protokollieren, siehe Vernichtungsprotokoll und DSGVO-konforme Vernichtung.
Ein häufiger Fehler besteht darin, nur das Papier zu vernichten und den Rechner oder das Smartphone zu vergessen. Erstellen Sie vor einer Entrümpelung oder Geräteabgabe eine kurze Liste aller Datenträger im Haushalt oder Betrieb und weisen Sie jedem eine Klasse zu.
Beispiel: Eine Entrümpelung Schritt für Schritt
Beim Ausmisten eines Arbeitszimmers kommen fünf Dinge zusammen. Ordnen Sie jedem seine Klasse zu, bevor Sie loslegen:
| Fund | Klasse | Vorgehen |
|---|---|---|
| Kontoauszüge, Verträge | P | Aktenvernichter, mindestens P-4 |
| Alte Bankkarte | T und E | Kartenschlitz oder mehrfach zerschneiden |
| Brenn-DVD mit Fotos | O | Gerät mit CD-Schlitz |
| Ausgemusterte Festplatte | H | Dienstleister oder Festplattenvernichter |
| USB-Stick | E | Zerteilen, bei sensiblen Daten über Dienstleister |
Dieser Zuordnungsschritt kostet fünf Minuten und verhindert, dass das teuerste Risiko, die Festplatte, im Altpapier landet.
Die Bedeutung der Klasse zeigt sich auch beim Preis-Leistungs-Denken: Wer nur Papier und gelegentlich eine Karte vernichtet, braucht kein Spezialgerät für Magnetplatten. Wer dagegen eine Festplatte nach Firmenumzug entsorgen muss, spart mit einem Dienstleister Zeit, Risiko und eine Fehlinvestition.
Vor einem Verkauf des Geräts ist ein sicheres Zurücksetzen oft zweckmäßiger als die Zerstörung. Das Löschen verlangt aber Sorgfalt; die Zerstörung ist nur dann unverzichtbar, wenn der Träger defekt oder besonders sensibel ist.
Häufige Fragen
Gilt die DIN 66399 nur für Papier?
Nein. Teil 2 der Norm regelt Anforderungen an Maschinen für alle Materialklassen: Papier, Filme, optische und magnetische Träger, Festplatten und elektronische Träger.
Reicht es, Dateien zu löschen?
Nicht bei Entsorgung. Gelöschte Daten bleiben oft rekonstruierbar. Sicher ist nur Überschreiben oder die physische Zerstörung.
Wann brauche ich ein Zertifikat vom Dienstleister?
Immer, wenn Sie als Unternehmen den Nachweis über die ordnungsgemäße Vernichtung führen müssen, etwa bei sensiblen Kundendaten.



