
Glossar
Materialklasse E: Elektronische Datenträger
USB-Stick, Chipkarte, SSD: Für elektronische Speicher gelten eigene Regeln, und ein Papierschredder ist dafür meist ungeeignet.
Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir
Definition
Die Materialklasse E umfasst elektronische Datenträger wie USB-Sticks, Speicherkarten, Chipkarten, Smartphones und SSDs. Die Stufen E-1 bis E-7 reichen vom bloßen Funktionsuntüchtigmachen über das Zerteilen bis zu Bruchstücken von höchstens 0,5 mm². Papier-Aktenvernichter sind dafür selten zugelassen.
Inhalt
Was bedeutet Materialklasse E?
E steht für elektronische Datenträger. Darunter fallen Speicher, die Informationen in Halbleiterzellen ablegen: USB-Sticks, SD-Karten, Chipkarten, Mobiltelefone und SSDs. Weil die Daten nicht an einer Oberfläche haften, sondern in vielen kleinen Zellen sitzen, genügt ein grobes Zerbrechen nicht immer. Die Norm verlangt deshalb ab einer bestimmten Stufe sehr kleine Teile.
Die Stufen E-1 bis E-7
| Stufe | Anforderung |
|---|---|
| E-1 | funktionsuntüchtig machen, etwa Anschlüsse beschädigen |
| E-2 | zerteilen |
| E-3 | Teile bis 160 mm² |
| E-4 | Teile bis 30 mm² |
| E-5 | Teile bis 10 mm² |
| E-6 | Teile bis 1,0 mm² |
| E-7 | Teile bis 0,5 mm² |
Die Norm gibt ein Beispiel für E-1 vor: Anschlüsse beschädigen. Das schützt gegen Gelegenheitsnutzer, nicht gegen ein Labor. Wie die Stufen den Schutzbedarf abbilden, regelt die Zuordnung zur Schutzklasse.
Entscheidungshilfe: Löschen oder Zerstören?
- Soll das Medium weiter genutzt oder verkauft werden? Dann nur sicher löschen, nicht zerstören.
- Ist es eine SSD? Dann reicht normales Überschreiben nicht. Wegen Wear-Leveling bleiben alte Daten oft an anderen Stellen liegen, und die Spare Area ist für Programme nicht ansprechbar. Nutzen Sie die Secure-Erase-Funktion der SSD oder zerstören Sie sie.
- Ist es ein Stick oder eine Karte mit sensiblen Daten? Dann zerstören Sie sie mechanisch. Die Verbraucherzentrale nennt Hammer oder Bohrer und rät, die Reste als Elektroschrott zu entsorgen.
- Geht es um Firmendaten? Dann arbeiten Sie nach Datenträgervernichtung mit einem Nachweis.
Beispiel: Chipkarte und SIM
Eine Chipkarte im Bankkartenformat hat rund 4.620 mm². Bei E-3 (160 mm²) entstehen mindestens 29 Teile, bei E-5 (10 mm²) mindestens 462. Wichtig ist, dass der Chip selbst in mehrere Stücke zerfällt; bei E-3 genügt es nach der Fläche, dass er in einem Teil bleibt. Die Verbraucherzentrale rät bei SIM-Karten ganz pragmatisch dazu, sie mit einer Schere durchzuschneiden, bevor ein Handy weitergegeben wird.
Warum ein Papier-Aktenvernichter selten passt
Das Schneidwerk eines Büro-Geräts ist für Papier und Karten gebaut. Platinen und Speicherchips sind härter und können es beschädigen. Wenn ein Hersteller es erlaubt, steht das als eigene Funktion im Datenblatt. In unserer Datenbank ist keine ausdrückliche Freigabe für USB-Sticks oder SSDs angegeben. Wer solche Medien regelmäßig loswerden muss, braucht einen Festplattenvernichter oder einen Dienstleister.
Bei Smartphones und Tablets gehen Sie anders vor als bei Sticks. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Ablauf: SIM-Karte entfernen, Speicherkarte weiterverwenden oder am Rechner löschen, internen Speicher mit Löschprogrammen oder Apps leeren. Tablets haben meist keine Festplatte, sondern internen Speicher, der sich auf diese Weise leeren lässt. Erst wenn das Gerät defekt ist, kommt die mechanische Zerstörung infrage.
Was in den Papierschlitz darf und was nicht, klärt der Ratgeber Was darf in den Aktenvernichter?. Für Festplatten lesen Sie weiter bei Materialklasse H.
Häufige Fragen
Kann ich einen USB-Stick im Aktenvernichter zerkleinern?
Nur wenn das Gerät ausdrücklich dafür zugelassen ist. Die meisten Papierschredder sind es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt Hammer oder Bohrer als Möglichkeit und rät, zerstörte Sticks in den Elektroschrott zu geben.
Reicht Formatieren bei einer SSD?
Nein. Wegen Wear-Leveling und Reservebereichen erreichen Überschreibprogramme laut Wikipedia nicht jede Speicherzelle. Zuverlässig ist ein Secure Erase des Controllers oder die physische Zerstörung.
Wo steht, was vor dem Wegwerfen mit dem Handy zu tun ist?
Die Verbraucherzentrale beschreibt das im Flyer zur Datenlöschung: SIM-Karte entfernen, internen Speicher mit Löschprogrammen leeren.



