Ratgeber Material

Was darf in den Aktenvernichter? Klammern, Karton, Folien und mehr

Mit der Material-Tabelle wissen Sie sofort, was Ihr Aktenvernichter verträgt und was Schneidwerk, Motor und Garantie gefährdet.

Redaktion Aktenvernichter-Vergleich·Aktualisiert am ·So vergleichen wir

Kurz beantwortet

In den Aktenvernichter gehört Papier. Heftklammern und kleine Büroklammern verarbeiten viele Geräte, Karten und CDs nur mit eigenem Einwurf. Karton, Folien, Klebeetiketten, Laminat, Zeitungspapier, Endlospapier und große Klammern werden laut Fellowes nicht zerkleinert. Maßgeblich ist immer die Liste in der Anleitung Ihres Modells.

Inhalt
  1. Material-Tabelle: Was Sie schreddern dürfen und was nicht
  2. Büroklammern, Tackernadeln und Heftklammern
  3. Karton und Pappe: warum sie nicht ins Gerät gehören
  4. Karten, CDs und Datenträger
  5. Thermopapier und Kassenbons
  6. Folgen falscher Nutzung
  7. Checkliste vor dem Schreddern
  8. Passende Vergleiche

Material-Tabelle: Was Sie schreddern dürfen und was nicht

Die Tabelle zeigt, welche Materialien Aktenvernichter üblicherweise verarbeiten und welche nicht. Sie fasst Herstellerangaben von Fellowes, HSM, Leitz und Rexel zusammen, hat aber keine Allgemeingültigkeit: Jedes Modell hat eine eigene Liste, und die Anleitung Ihres Geräts hat Vorrang. Wo keine Herstellerangabe vorliegt, steht eine Redaktionseinschätzung.

MaterialErlaubt?Hinweis
Normales Papier (70 bis 80 g/m²)JaNur bis zur Blattkapazität des Modells
Heftklammern (Tackernadeln)Meist jaFellowes und Leitz nennen sie ausdrücklich; bei Unsicherheit entfernen
Kleine BüroklammernJe nach HerstellerFellowes: erlaubt; HSM X5: können das Schneidwerk beschädigen
Große Vielzweckklammern, BriefklammernNeinFellowes führt große Vielzweckklammern unter „wird nicht zerkleinert“
Kreditkarten, KunststoffkartenNur bei FreigabeFellowes und Leitz nennen Kreditkarten; Einwurf und Stückzahl beachten
CDs und DVDsNur mit CD-EinwurfEine Fellowes-Serie schließt CDs/DVDs aus; spezielle Modelle haben ein CD-Fach
Karton, PappeNeinFellowes: Karton wird nicht zerkleinert
Folien, Overheadfolien, KunststofffolienNeinFellowes: nicht zerkleinert; HSM: schleifenbildendes Material ist ausgeschlossen
Klebeetiketten, AdressaufkleberNeinFellowes: Klebeetiketten werden nicht zerkleinert
Laminierte DokumenteNeinFellowes: Laminate werden nicht zerkleinert
ZeitungspapierNeinFellowes: Zeitungspapier wird nicht zerkleinert
EndlospapierNeinFellowes: Endlospapier wird nicht zerkleinert
Aktenordner, RöntgenaufnahmenNeinFellowes: nicht zerkleinerbar
Batterien, Grußkarten mit SoundchipNeinFellowes warnt vor Brandgefahr
Thermopapier, KassenbonsPrüfenKeine einheitliche Herstellerangabe; Schnipsel laut Umweltbundesamt in den Restmüll
Feuchtes oder nasses PapierNicht empfohlenFellowes: Feuchtigkeit reduziert die Leistung
Festplatten, USB-Sticks, SSDNeinEigene Vernichtung nötig, siehe unten

Büroklammern, Tackernadeln und Heftklammern

Ob Klammern im Papier bleiben dürfen, hängt vom Schneidwerk und vom Hersteller ab. Eine Heftklammer (umgangssprachlich Tackernadel) ist dünn und weich und wird von vielen Geräten mit zerkleinert. Fellowes führt Heftklammern und kleine Büroklammern in der Liste der zerkleinerbaren Materialien, Leitz bewirbt bei seinen IQ-Geräten ausdrücklich das Schreddern von Heft- und Büroklammern. Anders sieht es bei der Büroklammer aus: Im HSM-Handbuch zum shredstar X5 steht, Büroklammern könnten das Schneidwerk beschädigen, sie sollten vor dem Einlegen entfernt werden.

Hilfreich ist eine einfache Entscheidungsregel:

  • Wenn die Anleitung Klammern ausdrücklich freigibt, dann dürfen kleine Heft- und Büroklammern im Papier bleiben, aber nur in kleinen Mengen.
  • Wenn die Anleitung schweigt, dann entfernen Sie jede Klammer. Das kostet Sekunden, ein beschädigtes Schneidwerk Wochen.
  • Wenn die Klammer groß ist (Vielzweck- oder Briefklammer), dann gehört sie nie ins Gerät.
  • Wenn Ihr Gerät eine Metallerkennung hat (zum Beispiel HSM Securio P), dann stoppt es bei Metall und meldet es; entfernen Sie das Metall, bevor Sie die Störung quittieren.

Beim Einkauf zählt auch die Modelldatenlage: Von den Modellen dieses Portals führen etwa Leitz IQ Autofeed Small Office 100, Bonsaii C266-B, VidaTeco Mikroschnitt 18 und Wolverine SD9113 die Klammerfreigabe in den Herstellerdaten.

Karton und Pappe: warum sie nicht ins Gerät gehören

Karton ist dicker, steifer und faserreicher als Papier und überlastet deshalb Schneidwalzen und Motor. Laut Fellowes wird Karton nicht zerkleinert. Versuchen Sie es dennoch, riskieren Sie Papierstau, Überlast mit Abschaltung und einen Verschleiß der Messer, den keine Garantie abdeckt: Die Rexel-Bedingungen schließen Material, für das das Gerät nicht vorgesehen ist, ausdrücklich aus.

Als Faustregel für Verpackungen: Schneiden oder reißen Sie Kartons und Pappe von Hand klein und entsorgen Sie sie im Altpapier. Sensible Aufdrucke wie Adressaufkleber auf Paketkartons gehören nicht ins Gerät, denn Klebeetiketten werden laut Fellowes nicht zerkleinert. Schwärzen Sie die Daten oder schneiden Sie den Aufkleber mit der Schere klein.

Karten, CDs und Datenträger

Karten und CDs gehören nur in einen dafür vorgesehenen Einwurf. Ein Kartenschlitz oder CD-Fach ist ein separater Eingang oder ein Schneidwerk für festes Material. Geräte, die Karten oder CDs verarbeiten, sind in den Modelldaten mit „ja“ markiert. Zu den Modellen mit CD-Fach zählen laut Daten unter anderem der Wolverine SD9113, der Dahle PaperSAFE PS 240, der Bonsaii C266-B und mehrere VidaTeco-Geräte. Alle Karten- und CD-Geräte im Überblick zeigt die Bestenliste Aktenvernichter für CD und Kreditkarte.

Rechenbeispiel: Kartenmengen

Hersteller geben für Karten enge Grenzen vor. Eine Fellowes-Serie nennt 1 Karte pro Arbeitsgang und tägliche Höchstwerte von 500 Blatt und 25 Kreditkarten. Bei 15 Blatt pro Durchgang entspricht das rechnerisch 34 Durchgängen für Papier (500 ÷ 15) und 25 einzelnen Durchgängen für Karten. Wer viele Karten entsorgt, braucht also Geduld oder ein Gerät mit größerem Kartenfach.

Materialklassen: Papier ist nicht gleich Datenträger

Die DIN 66399 teilt Datenträger in Materialklassen ein. Papier gehört zur Klasse P, optische Datenträger wie CDs zur Klasse O, magnetische Karten zur Klasse T, elektronische Datenträger wie USB-Sticks, SSD und Chipkarten zur Klasse E und Festplatten zur Klasse H. Ein Papier-Aktenvernichter ersetzt keinen Festplattenvernichter. Wie Sie USB-Sticks und Festplatten sicher entsorgen, erklärt der Beitrag Festplatte sicher löschen, für Kreditkarten der Beitrag Kreditkarte entsorgen.

Platz 1Für Karten und CDsAnzeige
Wolverine SD9113

Wolverine SD9113

8,2/10 Matrix-Punkte

  • P-4
  • Partikelschnitt 4 x 35 mm
  • 18 Blatt (80 g)
  • 21 l Behälter
  • 60 min Laufzeit
  • 54 dB

Ideal für: Homeoffice mit viel Papier, Karten und CDs · Weniger geeignet: Sehr hohe Schutzklassen

  • 18 Blatt pro Durchgang, 60 Minuten Laufzeit
  • 54 dB und patentiertes Kühlsystem
  • Verarbeitet auch CDs und Karten
  • Nur Stufe P-4
  • Keine Angabe zur Garantie

Der Wolverine SD9113 schneidet Papier in Stufe P-4 mit 4 x 35 mm Partikeln, schafft 18 Blatt pro Durchgang und verarbeitet laut Hersteller auch CDs, Kreditkarten und Klammern. Karten und CDs werden dabei in drei Teile geschnitten, weniger fein als Papier. Angaben zur Garantie fehlen in den Daten.

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Thermopapier und Kassenbons

Kassenbons bestehen aus Thermopapier, und das Umweltbundesamt rät, solche Papiere in den Restmüll zu geben, nicht ins Altpapier. Der Grund sind die Farbentwickler: Sie machen etwa 0,5 bis 3 Prozent des Papiers aus, bisher vor allem Bisphenol A und Bisphenol S. In der EU dürfen Thermopapiere mit 0,02 Gewichtsprozent oder mehr Bisphenol A nicht mehr in Verkehr gebracht werden, doch für Verbraucher sind phenolhaltige und phenolfreie Papiere nicht zu unterscheiden. Deshalb gilt die Empfehlung für alle Thermopapiere.

Für den Aktenvernichter bedeutet das: Zu Thermopapier machen die von uns geprüften Herstellerunterlagen keine Angabe. Entscheidend ist die Entsorgung der Schnipsel: Sammeln Sie Bon-Schnipsel getrennt und geben Sie sie in den Restmüll. Die Details beschreibt der Ratgeber Geschreddertes Papier entsorgen.

Folgen falscher Nutzung

Wer ungeeignetes Material einlegt, riskiert sofortige Störungen und langfristige Schäden. Die Tabelle ordnet die häufigsten Folgen ein.

FolgeUrsacheQuelle oder Einordnung
Papierstau, ÜberlastKarton, Folien, zu viele Blätter, EtikettenSiehe Papierstau lösen
Beschädigte SchneidwalzenBüroklammern, Metall, harte PlastikteileHSM X5-Handbuch
Überhitzung und AbschaltungDauerbetrieb mit zu viel MaterialSiehe Aktenvernichter geht nicht mehr an
BrandgefahrBatterien, Grußkarten mit Soundchip, Aerosol am GerätFellowes-Sicherheitshinweise
GarantieverlustMaterial außerhalb der Freigabe, Überschreiten der Blattkapazität, MissbrauchRexel-Garantiebedingungen; Fellowes-Garantie
VerletzungHineingreifen in den EinzugFellowes und HSM: Finger vom Einzug fernhalten

Achtung

Sicherheitshinweis: Entfernen Sie verbotenes Material nie bei eingestecktem Gerät. Schalten Sie aus und ziehen Sie den Netzstecker, bevor Sie in den Einzug greifen. Halten Sie außerdem Krawatten, Schals, lange Haare und Schmuck vom Einzug fern, wie es HSM in der Anleitung vorgibt.

Prüfen Sie im Zweifel vor dem Kauf die Materialliste im Datenblatt, denn sie ist ein harter Auswahlfaktor. Welche Stufen und Schnittarten zu Ihren Unterlagen passen, zeigt der Ratgeber Sicherheitsstufen nach DIN 66399.

Checkliste vor dem Schreddern

Mit sechs Handgriffen sortieren Sie Problemmaterial aus, bevor es das Schneidwerk erreicht. Das kostet pro Stapel nur wenige Sekunden.

  1. Klammern entfernen oder prüfen. Große Klammern ziehen Sie immer ab, kleine nur bei Freigabe der Anleitung im Papier lassen.
  2. Folien und Hüllen aussortieren. Prospekthüllen, Laminate und Klarsichtfolien gehören laut Fellowes nicht ins Gerät.
  3. Etiketten und Klebezettel prüfen. Klebeetiketten werden laut Fellowes nicht zerkleinert. Aufgeklebte Haftnotizen entfernen Sie vorsichtshalber.
  4. Karton und Ordnermechaniken heraustrennen. Aktenordner und Karton sind nicht zerkleinerbar.
  5. Karten und CDs getrennt behandeln. Nur über den vorgesehenen Einwurf.
  6. Stapel auf Kapazität prüfen. Zählen Sie nicht nach Gefühl, sondern nach Blattangabe zu 80 g/m².

Sonderfälle aus dem Büroalltag

Für manche Alltagsmaterialien enthalten die Anleitungen keine Aussage. Die folgenden Punkte sind daher Redaktionseinschätzungen, die Sie mit Ihrer Anleitung abgleichen sollten:

  • Fensterumschläge: Das Sichtfenster besteht häufig aus Folie. Reißen Sie das Fenster heraus oder prüfen Sie, ob Ihre Anleitung Umschläge nennt. Fellowes erlaubt ungeöffnetes Werbematerial.
  • Fotopapier und Fotoabzüge: Sie sind dicker und beschichtet. Halten Sie die Blattzahl niedrig und lassen Sie das Gerät nicht heiß laufen.
  • Geknickte oder gefaltete Blätter: Sie nehmen im Einzug mehr Platz ein. Legen Sie weniger Blätter ein, als die Kapazitätsangabe nennt.
  • Feuchtes Papier: Trocknen lassen. Fellowes weist darauf hin, dass Feuchtigkeit die Leistung reduziert.

Passende Vergleiche

Je nach Material, das Sie vernichten, passen diese Bestenlisten.

Häufige Fragen

Darf ich Papier mit Heftklammern in den Aktenvernichter geben?

Bei den meisten Modellen ja. Fellowes nennt Heftklammern und kleine Büroklammern ausdrücklich als zerkleinerbar, Leitz bewirbt das Schreddern von Büro- und Heftklammern. HSM warnt dagegen im Handbuch des shredstar X5, dass Büroklammern das Schneidwerk beschädigen können. Entfernen Sie im Zweifel jede Klammer. Mehr im Glossar unter Heftklammern.

Kann ich Karton oder Pappe schreddern?

In der Regel nicht. Fellowes führt Karton in der Liste der Materialien auf, die nicht zerkleinert werden. Karton ist dicker und steifer als Papier und überlastet Schneidwalzen und Motor. Nur wenn Ihr Datenblatt Karton ausdrücklich nennt, ist er für das Gerät freigegeben.

Wie vernichte ich Kreditkarten und CDs?

Nur über einen Einwurf, den der Hersteller dafür vorsieht. Viele Modelle haben einen Kartenschlitz, einige zusätzlich ein CD-Fach. Passende Geräte finden Sie unter Aktenvernichter für CD und Kreditkarte. Fellowes etwa nennt für eine Serie 1 Karte pro Arbeitsgang und höchstens 25 Karten am Tag.

Gehört geschredderter Kassenbon ins Altpapier?

Nein, empfiehlt das Umweltbundesamt. Aus Vorsorgegründen sollten alle Thermopapiere in den Restmüll, weil Farbentwickler wie Bisphenole sonst im Altpapier-Recycling landen können. Das gilt auch für Schnipsel aus dem Aktenvernichter. Mehr dazu unter Geschreddertes Papier entsorgen.

Was passiert, wenn ich verbotenes Material schreddere?

Typische Folgen sind Papierstau, Überlast, beschädigte Schneidwalzen und im schlimmsten Fall Brandgefahr. Zudem können Hersteller die Garantie verweigern: Rexel schließt Material, für das das Gerät nicht vorgesehen ist, ausdrücklich aus, Fellowes den Missbrauch.

Quellen

  1. Fellowes: Bedienungsanleitung Powershred Partikelschnitt-Serie (zerkleinerbare und nicht zerkleinerbare Materialien)
  2. HSM: Bedienungsanleitung shredstar X5 (Büroklammern, schleifenbildendes Material)
  3. HSM: FAQ Securio P-Serie (Metallerkennung, Behälter, Lichtschranke)
  4. Leitz: Datenblatt IQ Office 100 (schreddert Kreditkarten, Heft- und Büroklammern)
  5. Rexel / Leitz ACCO Brands: Garantiebedingungen für Rexel-Aktenvernichter
  6. Umweltbundesamt: Kassenbons gehören nicht ins Altpapier

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